Kooperation mit der Kindertagesstätte Stoppelhopser


Gebäude des Kindergartens Wallensen

Das Gebäude der Kindertagesstätte Stoppelhopser


Auszug aus der Konzeption der Kindertagesstätte Stoppelhopser

12. Kooperation mit Schulen

KiTa und Schule haben gleichermaßen einen Bildungsauftrag.
Durch die unterschiedliche Art und Weise der Wissensvermittlung ist der Übergang in die Schule ein einschneidendes Lebensereignis für jedes Kind.
Auf das Kind kommen viele neue Anforderungen zu, die es in verhältnismäßig kurzer Zeit zu bewältigen hat. Es muss sich mit einer veränderten Rolle, neuen Bezugspersonen, einer unbekannten Umgebung, veränderten Lernmethoden und Verhaltensregeln auseinandersetzen.
Damit dieser Übergang gelingt, müssen KiTa und Grundschule zusammenarbeiten. Die Rahmenbedingungen sind für die Schulen im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegt und Leitlinien für die KiTa finden sich im Niedersächsischen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung. Gemeinsame Ziele von KiTa und Grundschule sind die Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit, sowie seiner sozialen Kompetenzen.

Auf Grund unserer KiTa-Struktur, die durch den Schwerpunkt Integration geprägt ist, arbeiten wir mit verschiedenen Schulformen zusammen. Die engste Form der Zusammenarbeit findet mit der ortsnahen Humboldt Grundschule Wallensen statt. Diese Kooperation setzt sich aus mehreren Teilen zusammen.
Beide Institutionen treffen sich in regelmäßigen Abständen. Dabei finden Gespräche über die verschiedenen Bildungsebenen von Schule und KiTa statt. Auf Leitungsebene erfolgen gegenseitige Einladungen zu den Gesamtkonferenzen.
Bei Fortbildungsveranstaltungen, die für beide Einrichtungen geeignet sind, erfolgt eine gegenseitige Information mit dem Ziel einer gemeinsamen Planung und Teilnahme.

Ein kontinuierlicher Bildungsverlauf entsteht durch den Austausch von Beobachtungen, die in der KiTa zur Entwicklung und zum Lernverhalten von Kindern gewonnen werden. Wir beachten die Regelungen zum Datenschutz und stimmen uns mit den Eltern kontinuierlich ab.
Ein weiterer Bestandteil der Kooperation ist die Hospitation der Lehrkräfte in der KiTa. Hierdurch gewinnen sie Einblick in unsere pädagogische Arbeit und ein gegenseitiges Kennen lernen findet statt.
Die Kinder haben die Möglichkeit in Kleingruppen an einer Deutsch- und einer Mathematikstunde teilzunehmen. So erhalten sie einen ersten Eindruck vom Schulalltag und dem Gebäude.
Aufgrund der häufigen Sprachauffälligkeiten und dem gewachsenen Anteil von fremdsprachigen Kindern, ist eine Sprachförderung durch die Institution Grundschule gesetzlich vorgegeben.
Die Schule führt, in Verbindung mit der Schulanmeldung, Gespräche mit den Eltern und Kindern zur Sprachstandserhebung. Diese Erhebung, sowie die Sprachförderung finden in den Räumen der KiTa statt.

Auf der Grundlage des Erlasses „Arbeit in der Grundschule“, KiTa, gemeinsamer Planungen und Überlegungen wurde ein Kooperationsvertrag mit Kooperationskalender zur Zusammenarbeit KiTa – Grundschule geschlossen.

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Vereinbarung zur Zusammenarbeit

Humboldt Grundschule Wallensen und Kindertagesstätte Stoppelhopser

Präambel

Kindergarten und Schule haben gleichermaßen einen Bildungsauftrag. Durch die unterschiedliche Art und Weise der Wissensvermittlung ist der Übergang in die Schule ein einschneidendes Lebensereignis für jedes Kind.
Auf das Kind kommen viele neue Anforderungen zu, die es in verhältnismäßig kurzer Zeit zu bewältigen hat. Es muss sich mit einer veränderten Rolle, neuen Bezugspersonen, einer unbekannten Umgebung, veränderten Lernmethoden und Verhaltensregeln auseinandersetzen.
Damit dieser Übergang gelingt, schließen der Kindergarten Stoppelhopser und die Humboldt Grundschule Wallensen auf der Grundlage des Erlasses „Arbeit in der Grundschule“, des Kindertagesstättengesetzes, gemeinsamer Planungen und Überlegungen eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule ab.
Kindergarten und Grundschule müssen zusammenarbeiten. Daher streben die Kindertagesstätte Stoppelhopser und die Humboldt Grundschule Wallensen eine Aufnahme in das Projekt „Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule – Projekt Brückenjahr“ zum 01. August 2008 an.

1. Gemeinsame Ziele von Kindergarten und Grundschule sind die Förderung

  • der Gesamtpersönlichkeit des Kindes
  • seiner Selbstständigkeit / Selbsttätigkeit
  • seiner sozialen Kompetenzen

2. Gegenseitige Informationen und Abstimmung über Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisationsformen der jeweiligen Einrichtungen

  • Kindergarten und Schule laden zu regelmäßigen gemeinsamen Dienstbesprechungen ein, die mindestens zweimal im Jahr stattfinden.
  • Auf Leitungsebene erfolgen nach Bedarf Einladungen zu den Gesamtkonferenzen bzw. dem Schulvorstand der Schule / zu den Sitzungen des Kindergartens.
  • Grundschule und Kindergarten erarbeiten ein gemeinsames pädagogisches Konzept für die Arbeit mit den schulpflichtigen Kindern und für die Arbeit im 1. Schuljahr, welches jährlich zu überprüfen ist.

3. Verständigung über elementare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine Grundlage für die Arbeit in der Grundschule darstellen

  • Damit die Bildungs- und Erziehungsarbeit des Kindergartens fortgesetzt werden kann, ist es notwendig, sich mindestens einmal im Jahr im Rahmen der gemeinsamen Dienstbesprechungen (s. Punkt 2) zu informieren und gegenseitige Erwartungen zu formulieren.
  • In Verbindung mit der Schulanmeldung führt die Schule die Gespräche mit den Eltern und führt die Sprachstandserhebung mit den Kindern durch. Damit hierbei auch die Erzieherinnen beteiligt werden können, findet der Sprachtest im Kindergarten statt.

4. Regelmäßiger Austausch über Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule

  • Vor der Zusammensetzung der Klasse 1(n) informiert der Kindergarten den/die zukünftigen/e Klassenlehrer/in über den Leistungs- und Entwicklungsstand der einzelnen Kinder.
  • Die Einverständniserklärung der Eltern wird vom Kindergarten eingeholt.
  • Aspekte, die bei der Klassenbildung zu berücksichtigen sind, müssen gemeinsam erörtert werden.
  • In den letzten Schulwochen lädt die Grundschule die Schulneulinge zu einer gemeinsamen Veranstaltung, z.B. Theatervorführung, Sportfest o.ä. in die Schule ein.
  • Der/Die zukünftige Klassenlehrer/in der Klasse 1 besucht nach den Osterferien die Kinder nach Bedarf im Kindergarten.

5. Gegenseitige Besuche von Kindergarten- und Schulgruppen

  • Während des zweiten Schulhalbjahres können die zum 01.08. des jeweiligen Jahres schulpflichtig werdenden Kinder in kleinen Gruppen (drei bis vier Kinder) an Unterrichtsstunden der Grundschule teilnehmen.
  • Nach Bedarf und Absprache können weitere gegenseitige Hospitationen in den betreffenden Einrichtungen während der Spiel- und Lernzeit durchgeführt werden.

6. Ausstattung der Schule mit Lern- und Spielmaterialien, Abstimmung mit dem Kindergarten

  • Eine Information über die Ausstattung der Schule und des Kindergartens mit Lern- und Spielmaterialien soll im zeitlichen Zusammenhang mit den Gesprächen zum Übergang erfolgen.
  • Neuanschaffungen sind möglichst gegenseitig abzustimmen, damit ein beiderseitiger Nutzen entstehen kann.
  • Die Übernahme z.B. von Anregungen, Fortführung von Projekten sollen im Anfangsunterricht die Kontinuität der Arbeit unterstützen.

7. Gemeinsame Veranstaltungen und Projekte, Fortbildung

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschule nehmen an einem Vorleseprojekt teil. Dabei werden einmal monatlich in einer Unterrichtsstunde Bücher vorgestellt und mit den Kindergartenkindern besprochen.
  • Kinder der Grundschule übernehmen Lesepatenschaften für Kindergartenkinder in den Räumen des Kindergartens.
  • Die Schulkinder der ersten und zweiten Klasse können in den Herbstferien an festgelegten Tagen den Kindergarten besuchen.
  • Gegenseitige Einladungen sollen zu Informationsveranstaltungen erfolgen, die für beide Einrichtungen relevant sind.
  • Werden für beide Einrichtungen geeignete Fortbildungsveranstaltungen angeboten / selbst organisiert, erfolgt eine gegenseitige Information mit dem Ziel einer gemeinsamen Planung und Teilnahme.

8. Kooperationskalender

  • Bestandteil der Vereinbarung ist der beigefügte Kooperationskalender.
  • Im Kooperationskalender sind die Termin- und Verlaufsplanung sowie die Inhalte der Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten, mit den Eltern und weiteren Partner aufgeführt.
  • Die Termine und Inhalte im Rahmen der Kooperationsarbeit zum Schulübergang werden von Kindergarten und Grundschule gemeinsam abgestimmt und in den Kooperationskalender eingetragen.

Salzhemmendorf-Wallensen, den 02. April 2008

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Auszug aus dem Kooperationskalender

  • August
    • Beginn der Sprachförderung
  • September - Oktober
    • Zusammenstellung der Vorschulgruppen
    • Feststellung des Ist-Standes der Schulkinder
    • Elterngespräche zur Schulfähigkeit
    • Entscheidung über die Beteiligung der Kann-Kinder
  • November
    • Bildung einer Kooperationsgruppe und Benennung der Kooperationsbeauftragten
  • Dezember
    • Märchenstunde in der Schule
  • Januar
    • Beginn der Teilnahme der Vorschulkinder an einer Schulstunde
  • Februar
    • Gemeinsamer Elternabend von Kita und Schule zum Thema „Schulfähigkeit und Vorschularbeit“
    • Beginn des Vorleseprojekts
  • März - Juli
    • Schuleingangsuntersuchungen
  • März
    • Sprachstandsfeststellung der Schulkinder des nächsten Schuljahres
    • Schulanmeldung
  • April
    • Treffen der Kooperationsgruppe (Kita-Mitarbeiterinnen,/ Leitung, Schulleiter, Lehrkräfte der zukünftigen Klasse 1)
    • Individuelle Elterngespräche zur Schulfähigkeit bei den „Wackelkandidaten“
  • Mai
    • Besuch der zukünftigen Klassenleitung in der Kita
  • Juni / Juli
    • Treffen der Kooperationsgruppe
    • Verabschiedung der Schulkinder
  • Nach der Einschulung
    • Gemeinsame Bewertung der Kooperation im zurückliegendem Kita-Jahr

Logo des Kindergartens Wallensen

Kindergarten Ortschaft Wallensen e.V Stoppelhopser

 

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