Kooperation mit der Kindertagesstätte Stoppelhopser
Das Gebäude der Kindertagesstätte Stoppelhopser
Um Schulanwärtern einen leichten Übergang aus der Kindertagesstätte in den
Schulalltag zu ermöglichen, arbeiten unsere Grundschule und der Kindertagesstätte
Stoppelhopser eng zusammen. Diese Zusammenarbeit wurde am 2. April 2008 in einem
gemeinsamen Kooperationsvertrag festgeschrieben.
Die Dewezet berichtete.
Ziel ist unter anderem eine Aufnahme in das Projekt
"Brückenjahr".
Auszug aus der Konzeption der Kindertagesstätte Stoppelhopser
12. Kooperation mit Schulen
KiTa und Schule haben gleichermaßen einen Bildungsauftrag.
Durch die unterschiedliche Art und Weise der Wissensvermittlung ist der Übergang
in die Schule ein einschneidendes Lebensereignis für jedes Kind.
Auf das Kind kommen viele neue Anforderungen zu, die es in verhältnismäßig
kurzer Zeit zu bewältigen hat. Es muss sich mit einer veränderten Rolle, neuen
Bezugspersonen, einer unbekannten Umgebung, veränderten Lernmethoden und
Verhaltensregeln auseinandersetzen.
Damit dieser Übergang gelingt, müssen KiTa und Grundschule zusammenarbeiten. Die
Rahmenbedingungen sind für die Schulen im Niedersächsischen Schulgesetz
festgelegt und Leitlinien für die KiTa finden sich im Niedersächsischen
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung. Gemeinsame Ziele von KiTa und
Grundschule sind die Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner
Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit, sowie seiner sozialen Kompetenzen.
Auf Grund unserer KiTa-Struktur, die durch den Schwerpunkt Integration geprägt
ist, arbeiten wir mit verschiedenen Schulformen zusammen. Die engste Form der
Zusammenarbeit findet mit der ortsnahen Humboldt Grundschule Wallensen statt. Diese
Kooperation setzt sich aus mehreren Teilen zusammen.
Beide Institutionen treffen sich in regelmäßigen Abständen. Dabei finden
Gespräche über die verschiedenen Bildungsebenen von Schule und KiTa statt. Auf
Leitungsebene erfolgen gegenseitige Einladungen zu den Gesamtkonferenzen.
Bei Fortbildungsveranstaltungen, die für beide Einrichtungen geeignet sind,
erfolgt eine gegenseitige Information mit dem Ziel einer gemeinsamen Planung und
Teilnahme.
Ein kontinuierlicher Bildungsverlauf entsteht durch den Austausch von
Beobachtungen, die in der KiTa zur Entwicklung und zum Lernverhalten von Kindern
gewonnen werden. Wir beachten die Regelungen zum Datenschutz und stimmen uns mit
den Eltern kontinuierlich ab.
Ein weiterer Bestandteil der Kooperation ist die Hospitation der Lehrkräfte in
der KiTa. Hierdurch gewinnen sie Einblick in unsere pädagogische Arbeit und ein
gegenseitiges Kennen lernen findet statt.
Die Kinder haben die Möglichkeit in Kleingruppen an einer Deutsch- und einer
Mathematikstunde teilzunehmen. So erhalten sie einen ersten Eindruck vom
Schulalltag und dem Gebäude.
Aufgrund der häufigen Sprachauffälligkeiten und dem gewachsenen Anteil von
fremdsprachigen Kindern, ist eine Sprachförderung durch die Institution
Grundschule gesetzlich vorgegeben.
Die Schule führt, in Verbindung mit der Schulanmeldung, Gespräche mit den Eltern
und Kindern zur Sprachstandserhebung. Diese Erhebung, sowie die Sprachförderung
finden in den Räumen der KiTa statt.
Auf der Grundlage des Erlasses „Arbeit in der Grundschule“, KiTa, gemeinsamer
Planungen und Überlegungen wurde ein Kooperationsvertrag mit
Kooperationskalender zur Zusammenarbeit KiTa – Grundschule geschlossen.
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Vereinbarung zur Zusammenarbeit
Humboldt Grundschule Wallensen und Kindertagesstätte Stoppelhopser
Präambel
Kindergarten und Schule haben gleichermaßen einen Bildungsauftrag. Durch die
unterschiedliche Art und Weise der Wissensvermittlung ist der Übergang in die
Schule ein einschneidendes Lebensereignis für jedes Kind.
Auf das Kind kommen viele neue Anforderungen zu, die es in verhältnismäßig
kurzer Zeit zu bewältigen hat. Es muss sich mit einer veränderten Rolle, neuen
Bezugspersonen, einer unbekannten Umgebung, veränderten Lernmethoden und
Verhaltensregeln auseinandersetzen.
Damit dieser Übergang gelingt, schließen der Kindergarten Stoppelhopser und die
Humboldt Grundschule Wallensen auf der Grundlage des Erlasses „Arbeit in der
Grundschule“, des Kindertagesstättengesetzes, gemeinsamer Planungen und
Überlegungen eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Kindergarten
und Grundschule ab.
Kindergarten und Grundschule müssen zusammenarbeiten. Daher streben die
Kindertagesstätte Stoppelhopser und die Humboldt Grundschule Wallensen eine Aufnahme in
das Projekt „Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule –
Projekt Brückenjahr“ zum 01. August 2008 an.
1. Gemeinsame Ziele von Kindergarten und Grundschule
sind die Förderung
- der Gesamtpersönlichkeit des Kindes
- seiner Selbstständigkeit / Selbsttätigkeit
- seiner sozialen Kompetenzen
2. Gegenseitige Informationen und Abstimmung über
Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und
Organisationsformen der jeweiligen Einrichtungen
- Kindergarten und Schule laden zu regelmäßigen gemeinsamen Dienstbesprechungen
ein, die mindestens zweimal im Jahr stattfinden.
- Auf Leitungsebene erfolgen nach Bedarf Einladungen zu den Gesamtkonferenzen bzw.
dem Schulvorstand der Schule / zu den Sitzungen des Kindergartens.
- Grundschule und Kindergarten erarbeiten ein gemeinsames pädagogisches Konzept
für die Arbeit mit den schulpflichtigen Kindern und für die Arbeit im
1. Schuljahr, welches jährlich zu überprüfen ist.
3. Verständigung über elementare Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten, die eine Grundlage für die Arbeit in der
Grundschule darstellen
- Damit die Bildungs- und Erziehungsarbeit des Kindergartens fortgesetzt werden
kann, ist es notwendig, sich mindestens einmal im Jahr im Rahmen der gemeinsamen
Dienstbesprechungen (s. Punkt 2) zu informieren und gegenseitige Erwartungen zu
formulieren.
- In Verbindung mit der Schulanmeldung führt die Schule die Gespräche mit den
Eltern und führt die Sprachstandserhebung mit den Kindern durch.
Damit hierbei auch die Erzieherinnen beteiligt werden können, findet der
Sprachtest im Kindergarten statt.
4. Regelmäßiger Austausch über Fragen im Zusammenhang mit
dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
- Vor der Zusammensetzung der Klasse 1(n) informiert der Kindergarten den/die
zukünftigen/e Klassenlehrer/in über den Leistungs- und Entwicklungsstand der
einzelnen Kinder.
- Die Einverständniserklärung der Eltern wird vom Kindergarten eingeholt.
- Aspekte, die bei der Klassenbildung zu berücksichtigen sind, müssen gemeinsam
erörtert werden.
- In den letzten Schulwochen lädt die Grundschule die Schulneulinge zu einer
gemeinsamen Veranstaltung, z.B. Theatervorführung, Sportfest o.ä. in die Schule
ein.
- Der/Die zukünftige Klassenlehrer/in der Klasse 1 besucht nach den Osterferien
die Kinder nach Bedarf im Kindergarten.
5. Gegenseitige Besuche von Kindergarten- und Schulgruppen
- Während des zweiten Schulhalbjahres können die zum 01.08. des jeweiligen Jahres
schulpflichtig werdenden Kinder in kleinen Gruppen (drei bis vier Kinder) an
Unterrichtsstunden der Grundschule teilnehmen.
- Nach Bedarf und Absprache können weitere gegenseitige Hospitationen in den
betreffenden Einrichtungen während der Spiel- und Lernzeit durchgeführt werden.
6. Ausstattung der Schule mit Lern- und Spielmaterialien,
Abstimmung mit dem Kindergarten
- Eine Information über die Ausstattung der Schule und des Kindergartens mit Lern-
und Spielmaterialien soll im zeitlichen Zusammenhang mit den Gesprächen zum
Übergang erfolgen.
- Neuanschaffungen sind möglichst gegenseitig abzustimmen, damit ein
beiderseitiger Nutzen entstehen kann.
- Die Übernahme z.B. von Anregungen, Fortführung von Projekten sollen im
Anfangsunterricht die Kontinuität der Arbeit unterstützen.
7. Gemeinsame Veranstaltungen und Projekte, Fortbildung
- Schülerinnen und Schüler der Grundschule nehmen an einem Vorleseprojekt teil.
Dabei werden einmal monatlich in einer Unterrichtsstunde Bücher vorgestellt und
mit den Kindergartenkindern besprochen.
- Kinder der Grundschule übernehmen Lesepatenschaften für Kindergartenkinder in
den Räumen des Kindergartens.
- Die Schulkinder der ersten und zweiten Klasse können in den Herbstferien an
festgelegten Tagen den Kindergarten besuchen.
- Gegenseitige Einladungen sollen zu Informationsveranstaltungen erfolgen, die für
beide Einrichtungen relevant sind.
- Werden für beide Einrichtungen geeignete Fortbildungsveranstaltungen angeboten /
selbst organisiert, erfolgt eine gegenseitige Information mit dem Ziel einer
gemeinsamen Planung und Teilnahme.
8. Kooperationskalender
- Bestandteil der Vereinbarung ist der beigefügte Kooperationskalender.
- Im Kooperationskalender sind die Termin- und Verlaufsplanung sowie die Inhalte
der Kooperation zwischen Grundschule und Kindergarten, mit den Eltern und
weiteren Partner aufgeführt.
- Die Termine und Inhalte im Rahmen der Kooperationsarbeit zum Schulübergang
werden von Kindergarten und Grundschule gemeinsam abgestimmt und in den
Kooperationskalender eingetragen.
Salzhemmendorf-Wallensen, den 02. April 2008
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Auszug aus dem Kooperationskalender
- August
- Beginn der Sprachförderung
- September - Oktober
- Zusammenstellung der Vorschulgruppen
- Feststellung des Ist-Standes der Schulkinder
- Elterngespräche zur Schulfähigkeit
- Entscheidung über die Beteiligung der Kann-Kinder
- November
- Bildung einer Kooperationsgruppe und Benennung der
Kooperationsbeauftragten
- Dezember
- Märchenstunde in der Schule
- Januar
- Beginn der Teilnahme der Vorschulkinder an einer
Schulstunde
- Februar
- Gemeinsamer Elternabend von Kita und Schule zum Thema
„Schulfähigkeit und Vorschularbeit“
- Beginn des Vorleseprojekts
- März - Juli
- Schuleingangsuntersuchungen
- März
- Sprachstandsfeststellung der Schulkinder des nächsten
Schuljahres
- Schulanmeldung
- April
- Treffen der Kooperationsgruppe (Kita-Mitarbeiterinnen,/
Leitung, Schulleiter, Lehrkräfte der zukünftigen Klasse 1)
- Individuelle Elterngespräche zur Schulfähigkeit bei den
„Wackelkandidaten“
- Mai
- Besuch der zukünftigen Klassenleitung in der Kita
- Juni / Juli
- Treffen der Kooperationsgruppe
- Verabschiedung der Schulkinder
- Nach der Einschulung
- Gemeinsame Bewertung der Kooperation im
zurückliegendem Kita-Jahr

Kindergarten Ortschaft Wallensen e.V
Stoppelhopser
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